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Die Zeiten sind vorbei, in denen der Betriebsprüfer im Unternehmen über Bergen von Papier saß, um die Buchführung zu kontrollieren. Seit Inkrafttreten der "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" (GDPdU) am 1. Januar 2002 ist er angehalten, die steuerrelevanten Daten elektronisch zu bearbeiten - wesentlich schneller und effizienter.

Steuerlich relevante Daten müssen Sie daher IDEA-konform bereithalten und dem Prüfer gegebenenfalls als Datenträger übergeben.

  • Erfüllt Ihre eingesetzte Software die Erfordernisse der digitalen Prüfung?
  • Sind Ihre steuerrelevanten Daten elektronisch auswertbar?
  • Archivieren Sie Ihre Daten revisionssicher?

Die Vorgaben der GDPdU scheinen zunächst nur ein Vorteil für den Betriebsprüfer zu sein. Doch durch die Verfügbarkeit eines vom Gesetzgeber anerkannten Formats wird Ihnen ermöglicht, sich Ihrer alten Systeme zu entledigen und Kosten zu sparen.

Wie auch Sie den Anforderungen der GDPdU gerecht werden und daraus sogar Vorteile ziehen können, zeigen wir Ihnen gerne persönlich.

 

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