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Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde verabschiedet. Konkret bedeutet das für Unternehmen unter anderem, dass die Signaturpflicht bei elektronischen Rechnungen rückwirkend zum 1. Juli 2011 gestrichen wurde. Der Grund: die EU-Direktive verlangt von den Mitgliedsstaaten eine vollständige Gleichstellung von Papier- und elektronischen Rechnungen.

Rechnungsaussteller und -empfänger müssen weiterhin innerhalb der Aufbewahrungsfristen die Echtheit und Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Den Unternehmen ist es selbst überlassen, wie das umgesetzt wird. Das Finanzamt hat bei einer Umsatzsteuerprüfung auch auf die elektronisch gespeicherten Belege Zugriffsrecht.

 

Opti.Tax mit dem- Innovationspreis-IT- ausgezeichnet

12. März 2012

Am 9. März 2012 wurde auf der CeBIT der Innovationspreis-IT verliehen. Die hsp hat mit dem Produkt Opti.Tax (E-Bilanz Tool) te...

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Rundflug über die- CeBIT 2012

06. Februar 2012

Die hsp präsentiert auf der CeBIT 2012 die Compliance Suite Opti.X. In der Halle 3 auf dem Stand D26. Schwerp...

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hsp stellt Opti.Tax- auf der CeBIT vor

17. Januar 2012

Wir - die hsp - ist nach kurzer Pause wieder Aussteller auf der CeBIT in Hannover. Sie finden uns in der Halle 3 auf dem Stand...

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